Sie sind hier: Artikel 20
Zurück zu: II Der Bund und die Länder
Allgemein:
Impressum und Haftungsausschluß
Inhaltsverzeichnis
25. Juni 1968/28. Juni 1968 | 24. Mai 1949 |
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. | (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. |
(2) [1] Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [2] Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. | (2) [1] Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [2] Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. |
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. | (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. |
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. |