Sie sind hier: Artikel 22
Zurück zu: II Der Bund und die Länder
Allgemein:
Impressum und Haftungsausschluß
Inhaltsverzeichnis
1. September 2006 | 24. Mai 1949 |
(1) [1] Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. [2] Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. [3] Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt. | |
(2) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. | Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. |