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25. Juni 1968/28. Juni 1968 | 20. März 1956/22. März 1956 |
(1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. | (1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. |
(2) (weggefallen) | (2) Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über. |