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25. Dezember 1992 | 24. Mai 1949 |
[1] Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. [2] Ihre Aufgaben und Befugnisse können im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet. | Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. |